Freitag, 4. Februar 2011

Beschränkte Haftung im Hostingbereich - die Unternehmergesellschaft

Warum benötigt eine Hostingagentur beschränkte Haftung?
Im Bereich Hosting gibt es viele rechtliche Grauzonen und eine hohes Abmahn-Risiko. Nehmen wir zum Beispiel an, ein Kunde registriert die Domain boca-bola.de.

Coca Cola wird solch einen Markennamen immer im Konflikt mit dem eigenen Markennamen sehen und den Besitzer der Domain schlimmstenfalls abmahnen.
Hat dieser nun bei der Registrierung eine falsche Adresse angeben, haftet automatisch... Ja, wer eigentlich? Wir wissen es nicht und es weiß auch sonst keiner, da in der deutschen Rechtssprechung im Bereich Internet alles schön vage und teilweise total blödsinnig gehalten ist.

Wir empfehlen in jedem Fall jedem, der im Bereich Hosting aktiv ist, über eine beschränkte Haftung in Form einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft (haftungsbescrhänkt) nachzudenken. Eine Unternehmergesllschaft hat hier den Vorteil, dass Sie sehr günstig zu gründen ist. Es gibt kostenlose Mustersatzungen im Netz, das Mindestkapital beträgt 1 Euro für die sogenannte MINI-GmbH.

Mehr zur Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gibt es hier: UG (haftungsbeschränkt)